Wort davor: Hausgesetz

Hausgesinde

Hausgesinde (I)
Erklärung: Hausdienerschaft.

Hausgesinde (II)
Erklärung: Familie, Haushaltsangehörige überhaupt.
Hausgesinde (III)
Erklärung: übertragen für das gesamte Hauswesen.

Wort danach: Hausgesindel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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