Wort davor: Hausgerätschaft

Hausgerechtigkeit

Hausgerechtigkeit (I)
Erklärung: Geltendmachung des Sperr- und Pfandrechts an den eingebrachten Sachen des Mieters durch den Vermieter.

Hausgerechtigkeit (II)
Erklärung: "das an einem Hause haftende Recht auf einen Anteil am Gemeindegut" SchweizId. VI 235.

Hausgerechtigkeit (III)
Erklärung: die mit einem Hause verbundenen Befugnisse.

Wort danach: Hausgereite

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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