Wort davor: Hausgerätschaft
Hausgerechtigkeit
Hausgerechtigkeit (I)
Erklärung:
Geltendmachung des Sperr- und Pfandrechts an den eingebrachten Sachen des Mieters durch den Vermieter.
- Belegtext:
da ein haußherr sich der ihm allenfalls auch mit zuziehung des unterrichters ... vorkehrender haußgerechtigkeit gebrauchte
Datierung: 1693
Fundstelle: CAustr. I 45
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
die haus-herren ihre haus-innleut nicht ehender ausziehen lassen, bis ihnen der ausständige zinnß erleget worden; indeme sie die wohnung spoeren und schloesser vor die thuer schlagen, welches die hausgerechtigkeit genennet wird
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 382
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
dem hausinhaber gebühret ein vorrecht auf den illata des bestandmannes und kann sich der gewöhnlichen hausgerechtigkeit der ordnung nach gebrauchen
Fundstelle: TractIurVar. I 302
Hausgerechtigkeit (II)
Erklärung:
"das an einem Hause haftende Recht auf einen Anteil am Gemeindegut" SchweizId. VI 235.
Hausgerechtigkeit (III)
Erklärung:
die mit einem Hause verbundenen Befugnisse.
- Belegtext:
die vmmarkte hausgerechtigkeit mit bot vnd verbot, frefel vnd bußen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: FreibDiözArch.2 5 (1904) 57
Wort danach: Hausgereite
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten