Wort davor: hausgenossenweise
Hausgenossenzins
Wortbildungshinweis: zu
Hausgenosse (IV).
- Belegtext:
insonderheit aber die unansäßigen [bergleute] zu ablegung einer unterthanen-pflicht anhalten und ihnen jährlich 8 gr. sogenannten hausgenossen-zins ... neuerlich abfordern
Datierung: 1724
Region/Autor/Textsorte:
Dresden
Fundstelle: CAug. III 3 Sp. 1353
- Belegtext:
15 w.gr. handwerkszins von 1 schmied, ...; 73 w.gr. hausgenossenzins
Datierung: 1738
Fundstelle: MittNordbExk. 15 (1892) 270
- Belegtext:
daß die bey ihren eltern sich aufhaltende kinder ... einen gewißen haußgenossen-zinß entrichten
Datierung: 1749
Fundstelle: Klingner I 148
Faksimile
Wort danach: Hausgenößet
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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