Wort davor: Hausgenosseneid
Hausgenossengeld
Erklärung:
Abgabe der Mieter, Schirmgeld.
- Belegtext:
solcher beständner, [der mietsweise im Orte wohnt] ... unser gemeind ... 1/2 fl. hausgenossengeld ebenfalls zu erstatten schuldig
Datierung: 1717
Fundstelle: ArchUFrk. 25 (1881) 433
- Belegtext:
denenjenigen eltern ... welche an ihrer kinder lohn und brodt seyn, weder schutz- noch hausgenossen-geld ordentlicherweise abzufordern ist
Datierung: 1749
Fundstelle: Klingner I 149
Faksimile
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1280
Wort danach: Hausgenossengerechtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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