Wort davor: Hausgedinge
Hausgefälle
Erklärung:
im Sinne von Spitalseinkünften.
- Belegtext:
da eines auß eheleuten damit behafft ... sol von dem gesunden dem kranken taegliche steur geschehen ... wo dasselbige [Vermögen der Gesunden] aber nicht zureichen mag, sol das
uebrig ihnen auß desselbigen haussgefaellen gegeben ... werden
Datierung: 1599
Fundstelle: OPfalzLO. 85
Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- in DRQEdit
Wort danach: Hausgefängnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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