Wort davor: Hausgebauer
Hausgebrauch
vgl.
Hausbrauch (I).
Hausgebrauch (I)
Erklärung:
Bedarf für den Haushalt.
- Belegtext:
das sie ... ire wein ... uber iren hausgebrauch fur stund ohne beschwernus des ungelts verkauffen und schencken mögen
Datierung: 1513
Fundstelle: Sinsheim 434
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- Belegtext:
sie deß leg- und haußungeld, so ir ieder von wein seins haußgeprauchs sunst geben müße, biß uf ... wiederrufen ... erlaßen ... haben
Datierung: 1519
Fundstelle: HeidelbStR. 520
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- Belegtext:
sonder personen ... how gerechtigkeit haben ... zu irn haußgebreuchen zu der notturft brennholtze howen
Datierung: 1553
Fundstelle: WürtVjh.2 8 (1899) 441
- Belegtext:
was aber ein jeder zu seinem haußgebauch an wein, bier, korn oder meel von nöthen
Datierung: 1607
Fundstelle: MannhGBl. 2 (1901) 127
- Belegtext:
wann ... ein burger etwas davon zu seinem haußgebrauch zu kaufen nöthig hat
Datierung: 1758
Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 1032 (nr. 551)
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Hausgebrauch (II)
Erklärung:
Rechtsbrauch in einem (adeligen) Hause.
- Belegtext:
bei dem adel ist ... zuerst ein standesgebrauch ... eingeführt worden, bis die neuen fideicommisse ... auch einen hausgebrauch gultig gemacht haben
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Möser,Phant. IV 227
Wort danach: Hausgedinge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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