Wort davor: Hausgebauer

Hausgebrauch
vgl. Hausbrauch (I).

Hausgebrauch (I)
Erklärung: Bedarf für den Haushalt.

Hausgebrauch (II)
Erklärung: Rechtsbrauch in einem (adeligen) Hause.

Wort danach: Hausgedinge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten