Wort davor: Hausfestung
Hausfeuer
Erklärung:
von den Hausfeuerern gebackenes Hausbrot.
- Belegtext:
welre brotbecker wiß bachet, der sol nieman kein hußfúr bachen, weder geistlichen noch weltlichen
Datierung: 1428
Fundstelle: SchlettstStR. 311
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- Belegtext:
welicher brotbecker hussfúr bachet, der soll kein wissbrot bachen, dann nuwent allein hussfúr
Datierung: 1462
Fundstelle: SchlettstStR. 436
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- Belegtext:
die brodbecken, so hausfeur bachen ... sollen schwören ... ihnen keinerlei brod, dann soviel sie zu ihrem hausbrauch vonnöten haben, bachen und nit weiter
Datierung: 1594
Fundstelle: SchlettstStR. 456
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Wort danach: Hausfeuerer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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