Wort davor: 2Häusel
Häuselgroschen
Erklärung:
Abgabe der Hausbesitzer.
- Belegtext:
die richter dem pfarrer seine gebühr an häuselgroschen ... einzufordern verbunden
Datierung: 1624
Fundstelle: CAug. I 794
- Belegtext:
wenn ein haeußler auch zugleich einige aecker besitzet, so muß er nebst dem haeusel-groschen auch von diesen den decem geben
Datierung: 1709
Fundstelle: Titius,GeistlR. 304
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- Belegtext:
wie viel ein jeder [häusling] schutzgeld, ingleichen an häuselgroschen dem pfarrer und glöckner jährlich zu entrichten schuldig
Datierung: 1749
Fundstelle: Klingner I 147
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- Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 548
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- in Google Books
- Fundstelle: Moller,CarpzovRep. 1131a
- Fundstelle: Moller,CarpzovRep. 586 a
- Fundstelle: OSächsWB. I 487
Wort danach: Häuselleute
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten