Wort davor: Hausduhmen
Hausehe
Erklärung:
Hausfrieden.
- Belegtext:
ob ein burger einen trunkenen mann aus seinem haus stosse oder treibe ... umb einer haus-ehe willen, daß er ... des unentgolten sein
Datierung: 1344
Fundstelle: VerhNdBayern 22 (1882) 168
Wort danach: Hauseheleute
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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