Wort davor: Hausdeich
Hausdieb
Erklärung:
Hausangehöriger als Dieb.
- Belegtext:
die hussdieben, wann sy ergriffen unnd dess diebstals uberwisen werden, söllen anderen zum exempel nach aller strenge gestrafft werden
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 242
Faksimile
- Belegtext:
wie es im sprechen zu halten, wenn ein hausdieb vor der inquisition das factum gestehet
Datierung: 1720
Fundstelle: CAug. I 1930
Wort danach: Hausdiebe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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