Wort davor: Hausdiener

1Hausdienst

1Hausdienst (I)
Erklärung: Frondienst mit Bezug auf die herrschftliche Haus- und Hofhaltung.

1Hausdienst (II)
Erklärung: Gesindezwangsdienst.
1Hausdienst (III)
Erklärung: der vom Hause geschuldete "behauste Dienst" (in Geld).

Wort danach: 2Hausdienst

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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