Wort davor: Hauschuld
Hausdachtraufe
- Belegtext:
so ein persohn kranckh zuo beth läg, unnd dieselbig persohn mag vom beth uffstohn unnd ohne staab und stangen fürs hauß-tach-trauff gehn, derselbig mag das syn vermachen, wem er will
Datierung: 1631
Fundstelle: Kothing,RQ. 323
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Wort danach: Hausdeich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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