Wort davor: Hausbruder

Hausbuch

Hausbuch (I)
Erklärung: Buch für private oder vorübergehende Aufzeichnungen, Kladde des Kaufmanns.

Hausbuch (II)
Erklärung: Grundbuch.
Hausbuch (III)
Erklärung: Bezeichnung eines Stadtbuchs (in Rostock).
Hausbuch (IV)
Erklärung: "ein polizeilich angeordnetes Büchelchen zum An- und Abschreiben der Hauseinwohner" Gutzeit,Livl. I 500.

Wort danach: Hausbüchel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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