Wort davor: Hausbuch
Hausbüchel
- Belegtext:
hausbuechel, welche zwischen einer haushaltung und einem handelsmanne oder handwerker über die abzuliefernden waaren geführt werden
Datierung: 1784
Fundstelle: HdbchÖstGes. VII 593
Wort danach: Hausbührige
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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