(Hausbringung)
Erklärung:
(der Braut). Das Familienfest, wenn junge Eheleute nach der Hochzeit ihre Wohnung beziehen, auch der Sonntag, an dem sie ihren ersten Kirchgang halten.
Wort danach: Hausbrot
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten