Wort davor: Hausbeständner
Hausbestehung
Erklärung:
Hausmiete.
- Belegtext:
so mein großgönstiger herr die ordinarbesoldung am gelde ettwas höher ... bringen köntte ... denn weil ich fremdde, würde mir zur haußbestehung ein gut theil der besoldung wieder abgehen
Datierung: 1637
Fundstelle: MittChemnitz 13 (1905) 149
Wort danach: Hausbesuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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