Wort davor: Hausbäcker
Hausbefreiung
- Belegtext:
würdt ermelten herrn steuerhandlern anbefohlen, dass sie dise hausbefreueung bey dem jährlichen steueer anschlag ordentlich fuermerckhen, auch die dauon ausstendtige alte steueer abthuen
Datierung: 1683
Fundstelle: BerAltertWien 8 (1865) Anh. 44
Wort danach: Hausberecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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