Wort davor: Hausbacken
Hausbäcker
Erklärung:
Bäcker, der den Leuten ihr Hausbrot bäckt.
vgl.
Hausbrotbäcker,
Hausfeuerer.
- Belegtext:
dieselben hußbecker sollen gefriet werden und darzu nicht pflichtig sin zu backen dann allein den, die mit der stat libe und leide liden; ... dieselben hußbecker sollen einem iglichen
das sin backen und widder geben; ... dieselben hußbecker sollen auch einem iglichen, der das begert, sin deick in sinem huß oder in dem backhuse ... machen
Datierung: 1471
Fundstelle: HeidelbStR. 505
Faksimile
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- Belegtext:
O. von B. soll ... den haußbecker, daß er durch die seinigen den backtrog mit dem teig abhohlen und folgends mit dem gebackenem brot wieder zuhause bringen möge, anhalten
Datierung: 1643
Fundstelle: CöllnKons. 568
Wort danach: Hausbefreiung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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