Wort davor: Hausangesessene
Hausanschlag
Erklärung:
Haussteuer.
- Belegtext:
daß er richter ain tag nach verstrichenen monath des angesezten zahlungstermin, es seien gleich monathgelter hausanschläg werbgelter oder andere anschläg ... das gelt einfordern solle
Datierung: 1704
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI 123
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die durch kriegs ungemach und sonsten verherigt- oder ... vernachlassigte hauser ... geflissentlich umb sich des darauf beyzutragen schuldigen hausanschlags zu eximiren ... irreparirt liegen ... lassen
Datierung: 1727
Fundstelle: DürenWQ. 330
- Datierung: 1787
Fundstelle: HdbchÖstGes. XIII 165
Wort danach: Hausansprache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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