Wort davor: Hausamt
Hausangehörigkeit
- Belegtext:
soll der bischov nie einige streitigkeit der weltliche unterthanen ... an sich ziehen und werden ... die vorwände der hausangehörigkeit ... für unkräftig ... erklärt
Datierung: 1807
Region/Autor/Textsorte:
Baden
Fundstelle: DZKirchR. 12 (1902) 204
Wort danach: Hausangesessene
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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