Wort davor: Hauptverlag
Hauptverlaß
Erklärung:
Nachlaß.
- Belegtext:
so nachmallen inerhalb 32 jaren von zeit der ableibung an zu raiten bluetserben sich anmeldeten, ... solle denselben der haubtverlaß volgen ... auch der entzwischen gehabten nützung
halber ... billiche handlung gepflogen werden
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. IV 13 § 2
Wort danach: Hauptvermieter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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