Wort davor: Haupttrumm
Hauptübeltat
Erklärung:
schwere Übeltat.
vgl.
Haupttat.
- Belegtext:
vörorsakede einer mit walt, mit dotschlage und andern hövetöveldaden jemand, dat he dem waldener to brande entsede, dem hülp oldinges nicht sine togefögede walt
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 121 § 5
Wort danach: Haupturbar
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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