Wort davor: Hauptträger
Haupttrumm
Erklärung:
wesentlicher Teil eines geteilten Erzganges.
- Belegtext:
"auf ein gekiesetes Trum gehen alle Rechte der eigentlichen Lagerstätte über, weshalb es auch das haupt- oder erbtrum genannt wird"
Fundstelle: Veith,Bergwb. 504
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Wort danach: Hauptübeltat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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