Wort davor: Haupttitular

Hauptträger
Erklärung: unmittelbarer Träger der Beleihung an mehrere Personen im Unterschied zu nachgeordneten Trägern.

Wort danach: Haupttrumm

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten