Wort davor: Haupttag
Haupttanz
- Belegtext:
dass sie die monat- und haubtdänz nit für sich selbsten, sondern mit vorwissen der zunftmeister, der gerichtsmann oder körzenmeisters fürnehmen
Datierung: 1599
Fundstelle: WürtLTA.2 II 62
Wort danach: Haupttat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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