Wort davor: 2Hauptstock
Hauptstrafe
Hauptstrafe (I)
Erklärung:
schwere, insbesondere Todesstrafe.
Hauptstrafe (II)
Erklärung:
Hauptstrafe im Gegensatz zu Nebenstrafe.
- Belegtext:
nicht weniger faellt die regul bey obbenannten straffzusätzen hinweg, weil dise für keine besondere straff geachtet, mithin auch durch die hauptstraff nicht aufgehoben werden
Datierung: 1751
Fundstelle: CJBavCrim. I 1 § 36
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Hauptstrafe (III)
Erklärung:
Strafe Gottes, Plage, Mißgeschick.
Wort danach: Hauptstraße
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten