Wort davor: Hauptspan
Hauptsperre
Erklärung:
gerichtliches Pfandrecht begründender Zwangsvollstreckungsakt.
- Belegtext:
eine nothsperr gibt kein jus ad rem, wohl aber die in ordine executionis erhaltene hauptsperr
Datierung: 1693
Fundstelle: CAustr. I 44
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
weilen nicht ... die inordine executionis ertheilende gerichtliche haubtspörren undt andurch erwerbende hypothecae judiciales bewilligt werden
Datierung: 1723
Fundstelle: Hüttner,TacHyp. I 142
- Belegtext:
eine zur executions-vollziehung behobene hauptspoerr ertheilet das recht in der sach
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 349
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Hauptsperrebewilligung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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