Wort davor: Hauptschuldner
Hauptschuldnerin [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
wie Prinzipalschuldnerin.
- Belegtext:
wann sie jhren eygen glaubiger (solche) exception [Unwirksamkeit der Interzessionen durch Frauen] nicht abtreiben ... kan, als die sein haupt vnd principal
schuldnerin ist, so ... kan sie auch denen nicht abweisen, dem sie zu buergen vnd pflichtig worden ist, als die vor jren selbst glaubigern ... gesetzt ist
Datierung: 1566
Fundstelle: Göbler,Hdb. 73
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Hauptschuldverschreibung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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