Wort davor: Hauptschuldiger
Hauptschuldner
Erklärung:
wie neuhochdeutsch, auch persönlicher Schuldner.
- Belegtext:
alse ... jungher S. ... fur mich ... in houbtschuldeners wise für hundert guldin getretten ist
Datierung: 1428
Fundstelle: RappoltsteinUB. III 276
- Belegtext:
als ouch egemelt capitel sich mit uns als houptschuldner gegen H.V. ... umb ... [Hauptgut] und davon zwölf guldin zins
Datierung: 1492
Region/Autor/Textsorte:
Konstanz
Fundstelle: FreibDiözArch.2 2 (1901) 98
- Belegtext:
so der houptschuldner gelediget wurdt, werden ouch ledig alle die für in verbürget haben
Datierung: 1529
Fundstelle: Murner,Inst. 107 b
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1519
- in DRQEdit
- Belegtext:
man soll den hauptschuldner zu erst suchen
Fundstelle: TirolLO. 1532 III 24
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
daß darvor sein burge, was das recht darober wiesen wurde, hauptschuldener sein soll
Datierung: 1540
Fundstelle: TrierWQ. 54
- Belegtext:
so man den hauptschuldner ein mol oder zwey gemant und gewarnet, das man dan dem bürgen sampt dem hauptschuldner nochgänge mit recht
Datierung: 1551
Fundstelle: Schmoller,StraßbTucherZft. 189
- Belegtext:
ist ihm ... sein ansprach am hauptschuldner vorbehalten
Datierung: 1556
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 754
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
da aber die hauptschuldner verstorben
Datierung: 1559
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. II 122
- Belegtext:
satzende sich und alle ire erben gemelte verkauffer unverscheidenlich zu rechten währen und welcher einen im landt verbuorget umb loufig schulden ... und dann der, dem die schuld gehört, wenn die verfallt,
den bürgen vor dem houptschuldner anlanget
Datierung: 1564
Fundstelle: Niedersimmental 85
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
daß ihr principal der hauptschuldner erstlich und zuvor solcher schuld halb rechtlich ersucht werde
Datierung: 1565
Fundstelle: Notariat 32
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ofte woll de hovetschuldener ehme etzliche pande to huß gebracht
Datierung: 1570
Fundstelle: HolstVierstUrt. 436
- Belegtext:
wann der haubtschuldner nit solvendo were, so möcht der glaubinger auf den nachschuldner sein execution werben
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 9 § 6
- Belegtext:
der bürg bliebt dem gläubiger verhafft, obschon der gläubiger vom hauptschuldner etwas an zins oder hauptgut bezücht
Fundstelle: BernGS. 1615 Bl. 38
- Belegtext:
weder den hauptschuldner der außlösung noch die befreundte deß einstands halber ... zulassen
Fundstelle: ÖstExekO.1655 4 § 2
- Belegtext:
die rechtswandlung in der person des hauptschuldners befreyt die bürgen
Fundstelle: BadLR. 1809 Satz 1281
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: Graf u.Dietherr 244
Wort danach: Hauptschuldnerin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten