Wort davor: hauptschuldigen
Hauptschuldiger
Hauptschuldiger (I)
Erklärung:
Hauptschuldner im Gegensatz zum Bürgen.
- Belegtext:
daz ... nyman ... zu Triere eynchen ußvertigen man ... ensulle ... gekummeren ..., dan alleyne den heubtschuldiger und burgen
Datierung: 1367
Fundstelle: TrierWQ. 356
- Belegtext:
dat is de löviger mit dem börgen ... nicht schüldig, dat he mer als einmal ... den hövetschüldiger besöke
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 161 § 11
- Belegtext:
ob die bürgen, wann der haupt-schuldiger von dem gläubiger längere frist erlanget, ihrer bürgschafft entlediget?
Datierung: 1572
Fundstelle: CAug. I 91
- Belegtext:
nachdem es unlaugbar, daß ... die bürgen sowohl als die hauptschuldiger dadurch in äusserste verderb gesetzt
Datierung: 1580
Fundstelle: BremPolO. 940
Hauptschuldiger (II)
Erklärung:
der am meisten Schuld trägt.
- Belegtext:
dieweil er eines so grossen schadens ein anstifter und hauptschuldiger gewesen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Ellissen,Einbeck 22
Wort danach: Hauptschuldner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten