Wort davor: Hauptrufer
Hauptrüge
Erklärung:
(Rügung von) Kapitalverbrechen.
- Belegtext:
die zu Sontheim ... sein in den letztern zwaien puncten, fließende wunden und schmachwort belangende, ungehorsam ..., daß sie nit mehr dan die vier hauptrugen zu thun schuldig
Datierung: 1576
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 384
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- Belegtext:
daß bei denen ... zentgerichten ... deren unterthanen ... die vier hauptrügen allein ... zu rügen schuldig
Datierung: 1659
Fundstelle: Eberstein2 I 355
- Belegtext:
die eingeschraenkte und unvollkommene [Gerichtsbarkeit erstreckt sich] aber nur ... auf die vier hohe waendel oder haupt-ruegen, als mord, brand, bewiesenen diebstahl oder raub und noth-zucht
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 87
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
quatuor graviora delicta jurisdictioni criminali reseruata
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 833
Wort danach: 1Hauptsache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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