Wort davor: Hauptrecht
hauptrechten
Erklärung:
das Hauptrecht (I) einziehen.
vgl.
fallen (III).
- Belegtext:
des vader was eyn recht eygen angehoerich man ind hoeuftrech in die capelle zo Dorendorp
Datierung: 1457
Region/Autor/Textsorte:
Westfalen
Fundstelle: GrW. III 21
[weitere Angaben: hierher?]
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
da sich fuegte, das nach absterben vatters unnd mutter khinder vorhanden ... da wurdet allwegen je das eltest, als des guts trager ... abgelauter massen gefahlet und gehaubrechtet
Datierung: 1560
Fundstelle: Reyscher,Stat. 63
Faksimile
Wort danach: Hauptrechttitel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten