Wort davor: Hauptnotdurft
Hauptort
Hauptort (I)
Erklärung:
Hauptstadt, wichtigster Ort.
Hauptort (II)
Erklärung:
Hauptgrenzstein.
vgl.
Hauptrainstein.
- Belegtext:
die bey dem anfang und bey dem end der gräntzen gesetzte, welche ... hauptort und eckstein genennt werden, da die unter zwischend gesetzte gemeinlich etwas kleiner sind und den namen der läufferen haben
Datierung: 1728
Fundstelle: Leu,EidgR. II 113
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Wort danach: Hauptpächter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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