Wort davor: Hauptnis

Hauptnot

Hauptnot (I)
Erklärung: schwere Notlage (die die Mutter zum Verkauf des Erbes ihres unmündigen Kindes berechtigt).

Hauptnot (II)
Erklärung: schwere Straftat.

Wort danach: Hauptnotdurft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten