Wort davor: Hauptmauteinnehmertisch
Hauptmautgebühr
Erklärung:
Hauptzollabgabe.
- Belegtext:
ein wagen mit kleinen schaafkäsen ist auf die kayserliche hauptmauth anzuweisen, gleichfalls auch die hanfkörner zu mahlen; von ersteren die haupt-mauth-gebühr 1 fl. beträget,
von hanf-körnern aber, von der metzen 6 xr. abzunehmen kommen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: CAustr. III 25
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Hauptmautobereinnehmer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten