Wort davor: Hauptmarkt
Hauptmarktsfreiheit [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
grundlegendes Privileg eines Marktfleckens.
vgl.
Originalmarktsfreiheit.
- Belegtext:
daß dises instrumentum derjenigen haubt- und originalmarktsfreiheit, welche ich meinem gesambten markt Peurbach vor die völlige burgerliche policeiordnung
noch underm dato schloß Peurbach den vierundzwainzigisten monathstag novembris des sechzehenhundertfinfundneünzigisten jahrs under meiner aigenen handunderschrift und gröfflichen fertigung becreftigter
erthailt, widerumben beigelegt und derselbigen haubtmarktsfreiheiten alsogleich gehalten, nachgegangen und observirt werden, alß ob der hernachvolgente inhalt aldorten von wort
zu wort eingetragen wehre und zu finden sein solle
Datierung: 1699
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XIV 129
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Hauptmarktort
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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