Wort davor: Hauptmannsstrafe

Hauptmannswahre
Erklärung: amtlicher Augenschein zur Schätzung von Pfändern (oder diese Pfänder selbst, im Zusammenhang mit Ware?).

Wort danach: Hauptmannswandel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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