Wort davor: Hauptmannsplatz
Hauptmannschaft
Hauptmannschaft (I)
Erklärung:
Amt eines Hauptmanns.
Hauptmannschaft (I 1)
Erklärung:
Verwaltung eines Gebietes (Schloß oder Burg, Stadtbezirk und dergleichen).
- Belegtext:
chainer nicht von der stat Trint und des pistumbs sol sich unterwinden einer hauptmanschaft oder gewalt einer stat
Datierung: 1307
Fundstelle: Tomaschek,Trient Art. 149
- Belegtext:
wer, daz der obgenannt herzog ... von dem ampt der houptmanschaft und landvogtie verkert wurde
Datierung: 1361
Fundstelle: SGallenUB. IV 15
- Belegtext:
tuen wir euch ze wissen, das unser gnediger herre der kunig das ampt der houptmanschaft obir alle fursten in der Slesie und lande bevolen hat ...
Datierung: 1422
Fundstelle: SchlesLehnsUrk. I 19
- Belegtext:
so soll derselbige W. ... der hauptmanschaft zu Glatz von den vorgenannten güttern mit dreyen pferden dienen in dem lande, wann und so dick si des von dem hauptmann zu Glatz erfordert und ermanet werden
Datierung: 1437
Fundstelle: GlatzGQ. II 187
- Belegtext:
[Herzog Heinrich von Mecklenburg anerkennt, er habe von dem Kurfürsten Friedrich] anderthalff hundert gude rynske gulden [empfangen] van weghen der houedmanschap alse wy de Prignenitze vordegedingen unde beschermen
Datierung: 1468
Fundstelle: Liebegott,Landvogt 49
[weitere Angaben: vgl. ebd. 148, 155 und 170]
- Belegtext:
als wir ... verstanden haben durch ... di ratmanne vnnserer stat Bresslau daselbst di hawbtmanschafft verwesende
Datierung: 1479
Fundstelle: Gaupp,SchlesLR. 207
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
wann aber sein kuniglich majestat irer gnaden lanndtvogtey und haubtmanschaft brieflich oder mundtlich erfordert
Datierung: 1502
Fundstelle: FürstenbUB. IV 306
- Belegtext:
die weile unsere furstentumber von alders ir aigen verordnet haubtmannschaft und recht haben, so wellen wir, das sie kainer anderen haubtmannschaft underworfen
oder ausserhalben derselben furstentumber grenitzen zu kainem rechten zu schiken noch zu gestehn schuldig sein sollen
Datierung: 1526
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 190
- Belegtext:
appt Ulrich von S. Gallen ... macht ein verstand vmb die houptmanschaft mit Zürich, Lutzern ...
Datierung: 1535
Fundstelle: AnzSchweizG.2 10 (1906/09) 39
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts retro.seals.ch
- Belegtext:
wollen ihro majestät auf ietzo gesetzten fall den fuersten von Liechtenstein die voellige hauptmannschaft über sie [die Landstände] auftragen, uebergeben und entraeumen
Datierung: 1613
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 83
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
ich N.N. schwere gott dem allmächtigen ... [dem König] getreu und gewerttig zuseyn und in meinem ambt der haubtmanschafft über deroselben königliches schloß zu Prag mich ... recht zu verhalten
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. A. XLVI
- Belegtext:
ihr werden schwören ... euer haubtmannschaft und vierleuthambt mit allem vleiss versehen
Datierung: 1683
Fundstelle: SchwäbWB. III 1255
Hauptmannschaft (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
in Livland die Oberdirektion der königlichen Güter mit der dazugehörigen Patrimonialgerichtsbarkeit.
Hauptmannschaft (I 2)
Erklärung:
militärisch.
- Belegtext:
das uns [Kurfürst von Brandenburg] ... der romisch ... kunig ... geheissen und geboten hat, uns der hauptmanschafft [über die Ketzer]
anzunemen ... dann der versigelt hauptmannschafftbrief ... uns jetzunt gesant
Datierung: 1428
Fundstelle: LübUB. VII 138
- Belegtext:
welher aber ain hoptmanschafft nit in vorgeschribner mäs versaehe, ... den sol ain grösser samenthoffter rät ... sträffen
Datierung: 1442
Fundstelle: RottweilUB. 450
- Belegtext:
als wir dem hochgeborn Albrechten ... vnnser kaiserlichen vnd des romischen rychs hoptmanschafft vnd panyr in den sachen zu tund haben beuolhen
Datierung: 1461
Fundstelle: FRAustr. 44 132
- Belegtext:
erkennen wir vinns der hoptmanschafft halb, ob sich yetz oder hieavch kriegs loef begebend ... das denn der clein und gros ravt vnder inen soellend ein hoptman nemen, so ir statt nutzlich vnd erlich sy
Datierung: 1514
Fundstelle: MellingenStR. 355
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
die haubtmannschaft bey dem vorderen und hintern thor belangend
Datierung: 1607
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 114
- Belegtext:
erzh. Maximilian ... konte nicht verhüten, daß ... ihr [der Franzosen] könig den obristen ... Cohemum, ihme 10000 gulden jahrbestallung samt der hauptmannschaft
über eine compagnie reuter auf lebenslang versprechend, zum verräter machte
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. V Kap. 30
Hauptmannschaft (II)
Erklärung:
das Gebiet oder der Verwaltungsbezirk, der einem Hauptmann (II 1) unterstellt ist.
- Belegtext:
dass du ... den abbt zue Chremsmünster ... mit allen leuthen und guettern, die in unserer haubtmannschaft ob der Enns sind gelegen ... vestiglich vogtest, haltest und schermest vor gewalt und unrecht
Datierung: 1322
Fundstelle: OÖUB. II 333
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
daz wir hertzog Albrecht ... haben und besitzen suellen ... das land und hertzogtum ze Oesterreich ... mitsampt der vest und stat ze Steyr und aller irer zugehoerung, ... als verre die hofschrann und
haubtmannschaft zu Graetz geet
Datierung: 1379
Fundstelle: Schwind-Dopsch 270
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- Belegtext:
J.D. ende voord alle die meenters zyn in een hooftmanscip daer J.D. laetst ooftman of was gheeft men ghebod omme eenen nieuwen hooftman te kiesene
Datierung: 1430
Fundstelle: InvBruges IV 242
- Belegtext:
so sol mein gnaediger herr von W. als ain hauptman ... den egenanten brobst ... auf dem iczgenanten lechen zu O. nucz und gwer seczen vnd dapey schirmen und halten, als lants vnd der haubtmanschaft recht ist
Datierung: 1430
Fundstelle: Strnadt,Mat. 134
- Belegtext:
welch des nit theten ... daß dy meines herrn von Salzburg gnaden in sein haubtmannschaft und gericht zum Hällein gestrafft werden
Datierung: 1454
Fundstelle: Lori,BairBergr. 42
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wir arm pauleyt in der phar Wachay in der herschaft Vels in haubtmanschaft Labach in Krainland
Datierung: 1515
Fundstelle: BeitrSteirG. 13 (1876) 15
- Belegtext:
kein rathmann ... schöppe oder der herren amptsvorweser oder diener sol bürge werden für einen frembden auswendig der hauptmannschafft bey der (straff und) busze zehen marck groschen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: BreslStR. 101
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
bey dieser oder jener haupt- oder ober-amtmannschaft hergebracht
Datierung: 1732
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 307
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
demnach die ehrsame, unsere liebe, getreue haubtmänner vorstehere der haubtmannschaften ... uns in untertänigkeit vortragen lassen
Datierung: 1742
Fundstelle: SGallenOffn. I 95
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
in dem ende soll gegenwärtiges decret allen gassenhauptleuten, um solches in ihren hauptmannschaften herumgehen zu lassen, zugestellt ... werden
Fundstelle: Lahner,Samml. 609
- Fundstelle: ArchÖG. 107 (1926) 113
- Fundstelle: ArchÖG. 107 (1926) 168
Hauptmannschaft (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
im Deichwesen der Deichanteil eines Dorfes, für dessen Deichpflichtige der Hauptmann (II 6 b) die Aufsicht über die Instandhaltung des Deiches hat.
Hauptmannschaft (II Spiegelstrich 2)
Erklärung:
im Land Salzburg und im Unterinntal auch Bezeichnung für Gemeinde.
Hauptmannschaft (III)
Erklärung:
im Heerwesen.
Hauptmannschaft (III 1)
Erklärung:
Abteilung, die einem Hauptmann (VI 1) untersteht.
vgl.
Hauptmannschaft (I 2).
- Belegtext:
die regimenter theilte er in compagnien, fähnlein oder hauptmannschaften, diese in ... corporalschaften
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. VI Kap. 20
Hauptmannschaft (III 2)
Erklärung:
insbesondere Reichsaufgebot.
- Belegtext:
es sol ... unser ... keiner widder die, die im rechtens nit vor sin, sondere pflegen wollen, des richs heuptmanschafft und bannyr nit uß gan lassen
Datierung: 1461
Fundstelle: Mone,QS. I 467
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Hauptmannschaft (IV)
Erklärung:
wohl irrig für Kaufmannschaft (I) (Handelsware).
- Belegtext:
ihr werdet schwören, ... daß ihr ... niemanden, der nicht mit burgerlichen freyheit begabet, seines mautmässige und zollbare wahre, pfennwerths undt hauptmannschaft mit oder neben eueren güettern ... durchschwärtzen helffen
Datierung: 1695
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 336
Wort danach: Hauptmannschaftsamtsverwalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten