Wort davor: Hauptmannsfähnrich
Hauptmannsfall
Erklärung:
Gerichtssachen, die vor den Hauptmann (II 4) gehören.
- Belegtext:
das der haubtman ... kain sachen, so nit haubtmansfell sein, in ... peinlich fragen solle
Datierung: 1525
Fundstelle: MittSalzbLk. 27 (1887) 299
- Belegtext:
wer gemain einfecht, beschicht daz auß irrung, so ist es ein gerichtshandl, wo daz aber wissenlich ... beschicht ... so gepurt es fur ainen haubtmansfahl ze straffen
Datierung: 1565
Fundstelle: RaurisLR. 219
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Wort danach: Hauptmannsgemeinde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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