Wort davor: Hauptlehengut
Hauptlehensherr
- Belegtext:
wan unß alß landßfuersten oder andern ober- und haubtlehenßherrn ... ein lehen ... ledig wirdt, wuer auch ... daßelb haimbgestanden lehen einen andern ... umbsonsten verlichen,
so bekhombt der lehenßman ... alle lehenliche rechten ... daran
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 41
Wort danach: Hauptlehenssuchung
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