Hauptlehengut Erklärung:Lehengut im Gegensatz zu den Nutzungen.
Belegtext:
wo der vasall nicht das haubtlehenguet sondern die davon aufgehebten nutzungen verschaffen thet, so khönt sein lezter willen ... beschehen Datierung: 1599
Fundstelle:NÖLREntw. V 57 § 11