Wort davor: Hauptklage

Hauptkläger

Hauptkläger (Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere im Niederdeutschen: der nächststehende älteste Verwandte eines Erschlagenen.

Wort danach: Hauptkommissionsrezeß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten