Wort davor: Hauptklage
Hauptkläger
- Belegtext:
da aber ein beklager ... "excipirt", so soll er, weil er sich gleichsamb dardurch zum kläger macht, nicht die letzte red im "excipirn" sondern der hauptkläger haben
Datierung: 1622
Fundstelle: SteirRefGO. 27
- Belegtext:
auch zuzeiten der haubtclager im rechten zu einem antwurter
Fundstelle: Layensp. B 2v
Hauptkläger (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
insbesondere im Niederdeutschen: der nächststehende älteste Verwandte eines Erschlagenen.
- Belegtext:
wort daer ontfaen den hooftclager den naesten ende den oudsten ghetrouwden hoir masle van den dooden
Datierung: 1613
Fundstelle: CoutCassel Art. 188
- Fundstelle: Stallaert I 612
Wort danach: Hauptkommissionsrezeß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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