Wort davor: Hauptkirche
Hauptklage
- Belegtext:
der kleyger solle syne klage erst vnd lezt durch sin gedyngttin versprechin mit der haubtklage in gerichte uffin vf thun
Datierung: 1495
Fundstelle: ArchSchweizG. 3 (1844) 312
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- Datierung: 1567
Fundstelle: KrefeldUB. IV 111
- Belegtext:
soll der erste procurator in seiner stund anfahen ... die zur sachen taugliche hauptpuncten ... mit aigentlicher erzehlung der haubtclag dem gericht referiern
Datierung: um 1570
Fundstelle: WienSachwO. 26
- Belegtext:
es ist nit vonnötten, die abgenombenen nuczungen in der haubtclag zu specificiern
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. 50
- Belegtext:
es ist ... zwischen dem real- und personlichen haubtkhlagen diser underscheid
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 16 § 9
- Belegtext:
solle obsigunder tail ... mit seiner expensschrift ... die haubtclag mit deren ersten product daraus den anfang der haubtsachen zu vernemen ... füerbringen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 33 § 10
- Belegtext:
alle sachen, dauon die hauptklage sich nicht vber hundert marck luebisch erstrecket
Datierung: 1603/05
Fundstelle: HambGO. I 12 Art. 1
- Belegtext:
so sollen alle hiesige aemter und gerichte ... auch die hauptklagen erwaegen
Datierung: 1624
Fundstelle: Lahner,Samml. 176
Wort danach: Hauptkläger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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