Wort davor: Hauptkaufleute

Hauptkirche

Hauptkirche (I)
Erklärung: erste Kirche eines Bezirkes, Mutterkirche, Bischofskirche.

Hauptkirche (II)
Erklärung: wichtigste (größte) Kirchengemeinschaft.

Wort danach: Hauptklage

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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