Wort davor: Hauptjahrgeding
Hauptjahrmarkt
- Belegtext:
schall nicht eher gekofft und verkofft werden, ehr dat ambt gepredigt is, uth bescheiden in den hövetjahrmarken jedes karspels
Datierung: 1374
Fundstelle: Mensing
- Belegtext:
solle ihnen, den zuger büchsenschmiden, uf zusehen hin bewilligt und erlaubt syn, die Meyen- und Martini märckt nebent den haubtjahrmärckten auch zugebruchen
Datierung: 1678
Fundstelle: ZürichZftG. II 667
- Belegtext:
welchen [den Fremden] gesetzmaessig nur der besuch der hauptiahrmaerkte oder messen zusteht
Datierung: 1782
Fundstelle: HdbchÖstGes. III 263
Wort danach: Hauptkammerwesen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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