Wort davor: Haupthypothekenbuch

(Häupting)
vgl. Häuptling.

Häupting (I)
Erklärung: Häuptling, mit der Gerichtshaltung Beauftragter, in einem Dorfe.

Häupting (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch als Adelstitel.
Häupting (II)
Erklärung: Haupt einer Bruderschaft, Zunft.
Häupting (III)
Erklärung: die (klagende) Partei (als Führer der etwa zu stellenden Eideshelfer gedacht?).
Häupting (IV)
Erklärung: Haupttäter, Anführer einer Bande.

Wort danach: Hauptingelanden

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