Wort davor: Hauptheischrodel

Hauptherr
vgl. Hauptfrau.

Hauptherr (I)
Erklärung: Schutzheiliger.
vgl. Hauptfrau (III).

Hauptherr (II)
Erklärung: bedeutender Grundherr, Schutzherr.
Hauptherr (III)
Erklärung: Hauptmann, Kriegsführer.
Hauptherr (IV)
Erklärung: Anführer einer Unternehmung, der seine Mitwirker schadlos halten muß.
Hauptherr (V)
Erklärung: Vollmachtgeber.
sprachliche Erläuterung: lat. dominus negotii.
Hauptherr (VI)
Erklärung: Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft; auch Teilhaber im Gegensatz zu Unterbeteiligten.
Hauptherr (VII)
Erklärung: Haupttäter.

Wort danach: Hauptheurise

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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