Wort davor: Haupthandel
Haupthandlung
vgl.
Hauptschrift.
Haupthandlung (I)
Erklärung:
(Verhandlung der) Hauptstreitsache.
Haupthandlung (II)
Erklärung:
wichtige Prozeßhandlung.
- Belegtext:
zu schleuniger befoerderung der sachen sollen dieselben, was haupthandlungen sind, als supplication um ertheilung proceß und mandaten, klag-libell, exception, position, responsiones,
replic, duplic ... schriftlich und gedoppelt ... eingebracht ... werden
Datierung: 1747
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 371
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Haupthandlung (III)
Erklärung:
wichtiges Rechtsgeschäft.
Wort danach: Haupthandwerksbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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