Wort davor: Haupthalterbruderschaft
Haupthandel
Haupthandel (I)
Erklärung:
im bürgerlichen Streitverfahren.
- Belegtext:
so das geschehen, soll in dem haupthandel erkannt werden
Datierung: 1530
Fundstelle: LibriFeud.(Weidm.) C II
- Belegtext:
haben ... mgh. ... erkant ... das diewyl anzogne durch den kleger fürgewante frag ... zu erlüterung des houpthandels in dheiner gstalt dann allein zu verzug und vfschub desselbigen
dienstlich noch eruorderlich, sye es am vndern gericht übel erkennt vnd wol geappelliert worden
Datierung: 1583
Fundstelle: ZSchweizR. 22 (1882) RQ. 72
Haupthandel (II)
Erklärung:
gewisse Straftaten.
Wort danach: Haupthandlung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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