Wort davor: Hauptgültin
Hauptgültner
- Belegtext:
B.S. hauptgultner, J.H. unverschaidenlicher mitgult u. selbstschuldner von Sipplingen verkaufen A.H. daselbst 1 (pfund) pfg. jahreszins von ihrem gut im Hüttenthal
Fundstelle: MittBadHistK. 15 (1893) 39
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 395
Wort danach: Hauptgut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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